KFZ Hauptuntersuchung

Kfz-Hauptuntersuchung wird auch umgangssprachlich TÜV genannt. Ursprünglich war ausschließlich diese Prüfstelle (TÜV) dafür zuständig. Technische Sicherheit rund um Ihr Fahrzeug! Schnell, günstig und unkompliziert direkt bei uns im Haus. Bei Auto Wolf in Varel.

Die Kfz-Hauptuntersuchung wird nach §29 StVZO durch eine amtlich anerkannte unabhängige Prüforganisation durchgeführt.

Gerne führen wir für Sie auch einen Vorabcheck durch und beseitigen eventuelle Mängel bereits vor der Hauptuntersuchung. Schon gewusst? Die verpflichtende Hauptuntersuchung für Fahrzeuge gibt es bereits seit 1951 in Deutschland. Eine gültige TÜV-Plakette erhält aktuell, wer sein Fahrzeug ohne Mängel bei der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) vorgeführt hat.

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Kfz-Haupt- und Abgasuntersuchung bei Auto Wolf in Varel

Die Hauptuntersuchungen werden bei uns im Haus von einer amtlich anerkannten Prüforganisation jeweils zu folgenden Terminen durchgeführt:

  • Dienstag um 13:30 Uhr
  • Mittwoch um 16:00 Uhr
  • Donnerstag um 11:30 Uhr
  • Freitag um 11:30 Uhr

Hierbei werden die gesamte Lenk- und Bremsanlage sowie die Karosserie und das Fahrgestell begutachtet. Auch die Lampen, Scheinwerfer, Räder und Bereifungen müssen die Prüfung bestehen. Nicht zuletzt wird auch die Fahrzeugausrüstung auf Mängel überprüft.

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TÜV-Nachweis nahezu unerlässlich!

Während Sie einen Neuwagen ohne TÜV anmelden dürfen, ist die Bescheinigung über die Abnahme der PKW-Hauptuntersuchung bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens bei entsprechender Zulassungsstelle unerlässlich. Lediglich ein Kurzzeitkennzeichen darf für einen Gebrauchtwagen ohne TÜV ausnahmsweise genutzt werden. Jedoch dürfen Sie dann nur bis zur nächsten Werkstatt oder Prüfstelle fahren. Es ist so gesehen die Ausnahme von der Regel. Generell für Überführungen oder Probefahrten wird der TÜV auch für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt.

Das Kurzzeitkennzeichen und Fahrten ohne TÜV

Wir fassen zusammen: Fahrten ohne gültigen TÜV zur TÜV-Prüfstelle oder prüfberechtigten Werkstatt, sind mit einem Kurzzeitkennzeichen ausnahmsweise erlaubt. Es erfolgt eine Eintragung im Fahrzeugschein. Sie dürfen sich zudem nur in einem Zulassungsbezirk bewegen.

Bei nötige Fahrten zwecks Mängelbeseitigung, im eigenen Zulassungsbezirk sowie einem angrenzenden Zulassungsbezirk, ist ein Kurzzeitkennzeichen zulässig.
Voraussetzung: es dürfen keine schwerwiegenden, verkehrssicherheitsrelevanten Fahrzeugteile beschädigt sein. Es darf somit auch in diesem Fall nur eine Fahrt erfolgen, wenn das Fahrzeug am Zielort (Werkstatt) repariert wird.

Kontaktieren Sie uns für die Kfz-Hauptuntersuchung in Varel:

Telefon: 04451 95 94 56
Fax: 04451 95 94 57
E-Mail: info@autowolf-varel.de